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++ FACHBEITRAG ++
„VID: Berufsmäßige Insolvenzverwalter garantieren geprüfte Qualität“– 06/2008

„VID: Berufsmäßige Insolvenzverwalter garantieren geprüfte Qualität“ – 06/2008

Im Mittelpunkt der Frühjahrstagung des VID Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. standen Diskussion und Beschlußfassung zur verbindlichen Einführung von Qualitätssicherungssystemen und deren Zertifizierung. Damit soll sichergestellt werden, daß nur qualifizierte Bewerber als Insolvenzverwalter bestellt werden, um die Qualität von Insolvenz-abwicklung auf der Grundlage organisations- und verfahrensbezogener Qualitätsmanagementsysteme, die durch zugelassene Zertifizierungsgesellschaften geprüft und bestätigt werden müssen, zu gewährleisten.

Der VID hat damit innerhalb kürzester Zeit die von der nach ihrem Vorsitzenden benannte Uhlenbruck - Kommission entwickelten Empfehlungen und Grundsätze umgesetzt (vgl. dazu Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission, abgedruckt in ZIP 2007, 1432; Uhlenbruck/Mönning, Listing, Delisting und Bestellung von Insolvenzverwaltern, ZIP 2008, 157 ff.).

Danach ist die Arbeit von Insolvenzverwaltern an ziel- und ergebnisorientierten Qualitätskriterien zu messen. Sowohl die Aufnahme in eine Vorauswahl-liste, die bei den jeweiligen Insolvenzgerichten geführt wird, als auch die Bestellung des Insolvenzverwalters im Einzelfall hängt von Qualifikationsmerkmalen ab, die das Anforderungs-profil eines berufsmäßigen Insolvenzverwalters beschreiben.

Eine vom Vorstand des VID eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung des Berliner Insolvenzverwalters Udo Feser hat eine Beschlußempfehlung für den Frühjahrskongreß in Hamburg erarbeitet, die eine verbindliche Festlegung von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001-2000 und deren Zertifizierung vorschreibt. Der Beschluß wurde von Rechtsanwalt Wilhelm Klaas ausführlich begründet, der eine klare Definition des Zertifizierungsumfangs, gleichen Zertifizierungs-aufwand für die Verbandsmitglieder und dadurch bedingt eine Vermeidung von Wettbewerbs-verzerrungen sowie die bestmögliche Außenwirkung bei Veröffentlichung des Beschlußtextes durch Verwendung der Bezeichnung „zertifiziertes Qualitätsmanagement“ mit dem Ziel einforderte, auf diese Weise einen Wettbewerbsvorsprung für die im VID zusammengeschlossenen berufsmäßigen Insolvenzverwalter zu sichern.

Der Beschluß wurde von den Mitgliedern des VID am 24.05.2008 gegen drei Gegenstimmen verabschiedet. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Text des Beschlusses.

Im VID sind etwa 420 der insgesamt 2000 Insolvenzverwalter, die von 193 Insolvenzgerichten in Deutschland bestellt werden, organisiert. Die Mitgliedschaft im VID ist an qualitative Kriterien gebunden und setzt insbesondere den Nachweis einer mindestens 5-jährigen Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter voraus. Der Vorstand wurde aufgefordert, für den nachfolgenden Kongreß des VID, der im Herbst 2008 in Potsdam stattfindet, eine Satzungsänderung vorzulegen, die den Ausschluß von Mitgliedern aus dem Verband regelt, die sich innerhalb einer noch festzusetzenden Übergangsfrist einer Zertifizierung verweigern. Zugleich wurde der Vorstand aufgefordert, die Berufsgrundsätze des VID weiter zu entwickeln. Gefordert wird unter anderem eine Verpflichtung der berufsmäßigen Insolvenzverwalter, den aufsichts-führenden Insolvenzgerichten jederzeit den Online-Zugang zu den Verwalterkonten zum Zwecke der Überprüfung zu ermöglichen und Standards für eine zeitnahe Verbuchung aller Geschäftsvorfälle in Insolvenzverfahren vorzuschreiben.

Mit dem Beschluß zur verbindlichen Einführung zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme profilieren sich die Insolvenzverwalter als Vorreiter aller freien Berufe.

Im Gegensatz zu der nahezu einstimmigen Entscheidung der VID-Mitglieder zur Einführung einer verbindlichen Zertifizierung wurde im Hamburg deutlich, daß die überwiegende Mehrheit die Durchführung eines sogenannten Insolvenzverwalter-ratings ablehnt. Dabei wurden insbesondere massive Zweifel an der Methodik von Ratingverfahren für Dienstleister geäußert. Verstärkt wurden diese Bedenken durch die Ergebnisse eines in Hamburg vorgestellten Kurzgutachtens, das Prof. Dr. Helmut Küchenhoff vom Institut für Statistik der Ludwig-Maximilian-Universität München im Auftrage des VID erstellt hat. Danach ist eine seriöse Gewichtung der Insolvenzverfahren, die im jeweiligen Einzelfall völlig unterschiedliche Anforderungen an die Abwickler stellen, nicht möglich, da die für das Rating herangezogenen Bewertungskriterien nicht ausreichend empirisch belegt werden können. Soweit bereits bestehende und massiv beworbene Zertifizierungsverfahren verschiedener Anbieter vorgeben, auf der Basis von empirischen Daten Durchschnittswerte zu generieren, die dann in die Bewertung des einzelnen Verwalters einfließen, ist nach Auffassung von Prof. Küchenhoff nicht belegt, nach welcher Methode diese Werte generiert und sodann gewichtet werden. Beifall und Ablehnung zu nachfolgenden Diskussionsbeiträgen bestätigten die Einschätzung, daß die berufsmäßigen Insolvenz-verwalter ein Rating ablehnen. So räumte auch Rechtsanwalt Klaas, Krefeld, ein Befürworter des Verwalterratings ein, daß er eine Beschlußfassung zur generellen Einführung des Ratings auf Verbandsebene als sinnlos erachtet.


Die auch emotional begründete Ablehnung des Ratings ist nicht zuletzt auch auf die Tatsache zurückzuführen, daß hinter der Einführung dieser Verfahren handfeste wirtschaftliche Interessen der Firmen und Institute stehen, die entsprechende Bewertungsverfahren anbieten. Diese haben in Prof. Hans Haarmeyer und dem Hamburger Insolvenzrichter Frind gewichtige Unterstützer, die sich allerdings die Sympathie der Insolvenzverwalter verscherzt haben, weil sie in der Tagespresse und in Fachzeitschriften durch eine als überzogen empfundene Pauschalkritik an der Abwicklungs-tätigkeit der Insolvenzverwalter aufgefallen sind. Prof. Dr. Hans Haarmeyer ist eine der schillerndsten Figuren der deutschen Insolvenzszene. Nach seinem Ausstieg aus der Tätigkeit als Insolvenzrichter profilierte er sich mit weit über 100 Aufsätzen, Kommentaren und Entscheidungsrezensionen zu insolvenzrechtlichen Rechtsfragen und veröffentlichte Fachkommentare zur Gesamtvollstreckungsordnung, Vergütungsverordnung und zur Insolvenzordnung sowie das Handbuch zur Insolvenzordnung. Vor zehn Jahren gründete Prof. Haarmeyer die Fachzeitschrift ZInsO und fungiert seither als deren Schriftleiter. Sowohl die ZInsO als auch das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V., dessen leitender Direktor Prof. Haarmeyer ist, bieten Schulungen und Seminare sowie Beratungsleistungen zur Entwicklung von Qualitätsmanagementsystemen an. Zum Verbund gehört auch die Zertrate GmbH & Co. KG, die nach den Richtlinien des DIAI Ratingverfahren durchführt. Prof. Haarmeyer wird daher von vielen Insolvenzverwaltern unterstellt, daß er mit seiner immer wieder vorgetragenen Kritik an ihrer Arbeitsweise eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Als Prof. Haarmeyer eng verbunden gilt der Hamburger Insolvenzrichter Frank Frind, der sich in zahllosen Veröffentlichungen vor allem in Haarmeyer´s ZInsO aber auch als unermüdlicher Referent auf Tagungen, Seminaren und Schulungsveranstaltungen mit ebenso pointierter wie massiver Kritik an der Arbeit von Insolvenzverwaltern hervorgetan hat.

Auch wenn die von Prof. Haarmeyer und Frind vorgebrachten Gründe für unzureichende Abwicklungsleistungen vieler Verwalter von den Mitgliedern des VID im Ansatz überwiegend geteilt werden, hat sich der Verband in Hamburg zum Ziel gesetzt, deren Meinungsführerschaft insbesondere in der überregionalen, besonders verwalterkritischen Wirtschaftspresse zu korripieren. Auf einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Beirat des VID wurde beschlossen, die Presse und Öffentlichkeit deutlich zu forcieren und die Themen zu besetzen, die für eine Weiterentwicklung des Deutschen Insolvenzrechtes im Sinne eines funktionsfähigen Sanierungsinstrumentes und zur Erhaltung des Insolvenzstandortes Deutschland entscheidend sind.

Zu diesem Zweck hat der VID neben der bereits erwähnten Arbeitsgruppe „Qualität und Zertifizierung“ weitere Arbeitsgruppen installiert. Darunter unter Leitung von Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning die Arbeitsgruppe „Insolvenzplan und Eigenverwaltung“. Diese Arbeitsgruppe hat unter Einbeziehung einer Forschungsarbeit des Instituts für Mittelstands-forschung (IFM), Bonn, Vorschläge erarbeitet, die die unverändert befriedigende Akzeptanz der 1999 neu eingeführten Sanierungsinstrumente verbessern soll. Nach wie vor werden in weniger als 1 % aller Insolvenzverfahren Insolvenzpläne zum Zwecke der Sanierung entwickelt und durchgeführt und die Eigenverwaltung der insolventen Unternehmen angeordnet. Wie die Studie des IFM zeigt, ist das Insolvenzplanverfahren im Bewußtsein der befragten mittelständischen Unternehmer nicht verankert. Zudem gibt es eine Reihe verfahrensspezifischer Hemmnisse, deren Beseitigung der VID anstrebt. Denn erfolgreiche Planverfahren, wie zuletzt des größten deutschen Tuchherstellers Tuchfabrik Wilhelm Becker GmbH aus Aachen mit über 1.400 Mitarbeitern in Deutschland und Litauen belegen die prinzipielle Funktionstauglichkeit des aus dem amerikanischen Recht übernommenen Reorganisationsverfahrens.

Der Aachener Rechtsanwalt Johannes Klefisch, Teilnehmer des VID-Kongresses in Hamburg bewertete die Ergebnisse der Tagung insgesamt positiv. Klefisch wörtlich: „Der Verband hat Strukturen geschaffen, die eine deutliche Verbesserung der Qualität von Insolvenzabwicklung gewährleisten und die Insolvenzrichter zwingen werden, bei der Auswahlentscheidung darauf zu achten, daß nur qualifizierte Verwalter bestellt werden.“.

 

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